Änderungen in dem nicht rückzahlbaren Anreizsystem für Investitionen
Signifikante und vorteilhafte Änderungen werden in dem nicht rückzahlbaren Anreizsystem auf der Grundlage individueller Regierungsentscheidungen am 1. Oktober 2019 gemäß Regierungserlass 227/2019. (IX. 26.) zur Änderung des Regierungserlasses 210/2014. (VIII. 27.) über die Verwendung des zweckgebundenen Systems zur Investitionsförderung eingeführt.
Das Prinzip des Investitionsförderungs-Anreizsystems in Ungarn bestand darin, die nationale Beschäftigung zu erhöhen. Dieses Ziel wurde erfolgreich erreicht: Den neuesten statistischen Berichten zufolge liegt die Arbeitslosenquote in Ungarn unter 3,5%. Diese Daten und Beschäftigungsprognosen rechtfertigen die Notwendigkeit, ein Anreizsystem zu entwickeln und zu betreiben, das sich auf den Erhalt bestehender Arbeitsplätze und die Verbesserung der Unternehmensproduktivität konzentriert, anstatt neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Durch die aktuelle Änderung wird in Zukunft ein VIP-Cash-Incentive für die Durchführung von Vermögensinvestitionen, für die Etablierung und/oder Erweiterung regionaler Service-Center und für die Realisierung von F&E-Projekten zur Verfügung stehen.
VERMÖGENSINVESTITIONEN
VIP-Cash-Anreize für Vermögensinvestitionen werden in Höhe von mindestens 5 oder 10 Mio. EUR je nach Standort der Investition angeboten:
- Mindest. 5 Mio. EUR: in den Landkreisen Baranya, Békés, Borsod-Abaúj-Zemplén, Nógrád und Szabolcs-Szatmár-Bereg
- Mindest. 10 Mio. EUR: in den Landkreisen Bács-Kiskun, Csongrád, Fejér, Győr-Moson-Sopron, Hajdú-Bihar, Heves, Jász-Nagykun-Szolnok, Komárom-Esztergom, Pest, Somogy, Tolna, Vas, Veszprém und Zala.
In Zukunft müssen Firmen keine neuen Arbeitsplätze mehr schaffen. Die Aufrechterhaltung der Anzahl der bereits vorhandenen Mitarbeiter sowie die Steigerung der Unternehmensumsätze und der Lohnkosten werden jedoch eine wichtige Rolle im Rahmen des Förderkriteriensystems spielen:
- Bei aufstrebenden Unternehmen müssen sich die Umsatzerlöse des Investors nach Abschluss der Investition um 3 Mio. EUR und die Lohnkosten des Unternehmens um 300.000 EUR erhöhen gegenüber den Grundwerten im Überwachungszeitraum im Jahresdurchschnitt.
- Bei reifen Unternehmen (Unternehmen, die nicht als aufstrebende Unternehmen gelten) müssen sich die Grundumsatzerlöse und / oder Grundlohnkosten des Anlegers um mindestens 30% erhöhen, und das Wachstum wird im Überwachungszeitraum durchschnittlich jährlich aufrechterhalten.
GRÜNDUNG UND / ODER ERWEITERUNG VON BUSINESS SERVICE CENTER (BSCS) UND F&E-PROJEKTEN
Investoren haben kontinuierlich die Möglichkeit, VIP-Cash-Incentives zu beantragen, die auf den früheren Kriterien für die Etablierung und / oder Erweiterung von BSCs und für F & E-Projekte basieren.
Quelle: hipa.hu